Bundesrat zum F-35A-Bericht der GPK-N: Warum der Rechtsdienst künftig früher eingebunden wird

Bundesrat zum F-35A-Bericht der GPK-N: Warum der Rechtsdienst künftig früher eingebunden wird

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) über die F-35A-Beschaffung verabschiedet. Von den sieben Empfehlungen des Berichts nimmt der Bundesrat sechs vollständig und eine teilweise an. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik an der Vertragsgestaltung rund um den vereinbarten Fixpreis.
Der Weg zum Bericht
Die GPK-N hatte ihren Bericht am 8. September 2026 fertiggestellt. Zur lückenlosen Rekonstruktion des Beschaffungsprozesses legte das VBS den Sicherheitspolitischen Kommissionen am 1. Oktober 2026 den exakten Kriterienkatalog offen, auf dessen Basis die damalige Typenwahl zugunsten des F-35A-Kampfjets gefallen war. Diese Offenlegung schuf die Grundlage, auf der die Kommission ihre Empfehlungen formulierte.
Rechtsdienst gestärkt
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Rolle des Rechtsdiensts von armasuisse. Nach Angaben des Bundesrates war dieser Dienst bei der F-35A-Beschaffung zu wenig involviert, weil damals schlicht die Ressourcen und die spezifischen Fähigkeiten für ein derart komplexes Projekt fehlten. Mittlerweile wurde der Rechtsdienst personell verstärkt und soll künftig als Kompetenzzentrum für juristische Aspekte von Rüstungsbeschaffungen dienen.
Der Bundesrat hält zugleich fest, dass neben dem damaligen Rüstungschef weitere Mitarbeitende von armasuisse auf Arbeitsebene die Verträge integral gelesen hätten. Auch im Generalsekretariat hätten sich weitere Personen sowie die Departementschefin mit den für den Fixpreis relevanten Vertragspassagen befasst.
Weitere Prüfaufträge
Für künftige Grossbeschaffungen prüft das VBS mehrere Änderungen. Dazu gehört die Frage, ob das Verhandlungsmandat bei grossen und komplexen Vorhaben künftig auf Ebene der Departementsleitung oder des Bundesrates genehmigt werden soll. Geprüft wird zudem die Durchführung von Peer Reviews durch erfahrene interne Mitarbeitende bei besonders risikobehafteten Projekten.
Das VBS wurde zudem beauftragt, das Risikomanagement bei Beschaffungsprojekten auf eine projektbezogene, quantitative Einzelrisiko-Bewertung auszurichten. Bei allen Departementen und der Bundeskanzlei wird schliesslich eine periodische Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur korrekten Ablage geschäftsrelevanter Unterlagen geprüft.







